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Meldestelle / Beauftragte

Seit dem 17.12.2023 ist es für Unternehmen mit über 50 Mitarbeitern gesetzlich vorgeschrieben, eine Meldestelle für Hinweise einzurichten.

Zwei Menschen geben sich Highfive

Meldestelle zum Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG)

Seit dem 17.12.2023 ist es für Unternehmen mit über 50 Mitarbeitern gesetzlich vorgeschrieben, eine Meldestelle für Hinweise einzurichten.

Da die interne Einrichtung einer Meldestelle für die meisten Unternehmen zu aufwändig ist, empfehlen wir die externe Vergabe. Wir bieten Ihnen die Nutzung unserer Meldestelle zum HinSchG an (ab 39€/Monat). Dank unserer Erfahrung als Datenschutzbeauftragte gemäß der DSGVO und unserer breiten Normen- und Branchenkenntnisse können wir diese Dienstleistung äußerst effizient und kostengünstig anbieten.

Wir haben eine Homepage eingerichtet, über die Hinweise erfasst und verwaltet werden können, ohne dass eine Anmeldung erforderlich ist. Das Erfassungsformular finden Sie unter folgendem Link: (Link)

Der Ablauf ist einfach:

Seit dem 17.12.2023 ist es für Unternehmen mit über 50 Mitarbeitern gesetzlich vorgeschrieben, eine Meldestelle für Hinweise einzurichten.

Da die interne Einrichtung einer Meldestelle für die meisten Unternehmen zu aufwändig ist, empfehlen wir die externe Vergabe. Wir bieten Ihnen die Nutzung unserer Meldestelle zum HinSchG an (ab 39€/Monat). Dank unserer Erfahrung als Datenschutzbeauftragte gemäß der DSGVO und unserer breiten Normen- und Branchenkenntnisse können wir diese Dienstleistung äußerst effizient und kostengünstig anbieten.

Wir haben eine Homepage eingerichtet, über die Hinweise erfasst und verwaltet werden können, ohne dass eine Anmeldung erforderlich ist. Das Erfassungsformular finden Sie unter folgendem Link: (Link)

Der Ablauf ist einfach:

Unser Angebot

  • Einrichten und Betrieb Ihrer Meldestelle
  • Begleitende Dokumentation
  • Regelmäßige Schulungen für Ihr Personal

Zusätzlich lässt sich diese Systematik gut für ein Compliance-Management (nach ISO 37301) nutzen. Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass ein Geschäftsführer nachweisen muss, dass er ein Compliance-Management eingerichtet hat, ansonsten haftet er für Schäden.

Datenschutz-Beauftragte (DSB)

Unternehmen über 20 MA müssen einen Datenschutzbeauftragten (DSB) benennen. Wir empfehlen dringend den extenen DSB, da er intern ähnliche Rechte wie ein Betriebsrat hat und sehr häufig wenige Vorgänge anfallen. Dann ist das Problem, dass die Routine fehlt.

Unsere zertifizierten Datenschutzbeauftragten betreuen Sie und stehen Ihnen jederzeit als Ansprechpartner zur Verfügung.

Jährlich erhalten Sie einen Bericht zum Stand des Datenschutzes in Ihrem Unternehmen, der auf einem Self-Assessment basiert. Zusätzlich führen wir die vorgeschriebene Schulung durch.

Sie bestimmen den Umfang der Betreuung. Wir haben Vorlagen für (fast) alle Verträge, Ablaufbeschreibungen und Formulare, die Sie in diesem Zusammenhang benötigen.

Im Falle einer Betroffenenanfrage oder eines Datenschutzvorfalls steht Ihnen kurzfristig ein kompetentes Team zur Unterstützung zur Verfügung.

Unser Angebot

  • Ansprechpartner bei DATA-BREACH und Betroffenenauskunft
  • Bereitstellung notwendiger Vorlagen und Unterstützung beim Befüllen
  • Erstellung des jährlichen Datenschutzberichtes
  • Regelmäßige Schulungen für Ihr Personal

Informationssicherheits-Beauftragte (ISB)

Wenn Sie einen Informationssicherheits-Beauftragten benötigen, können Sie auf unser Team zurückgreifen. Unsere Experten aus den Bereichen ISO 27001 und ISA VDA stehen Ihnen gerne zur Verfügung.

Sie haben die Möglichkeit, den Umfang unserer Unterstützung selbst zu bestimmen. Das reicht von der jährlichen Statusfeststellung, der Benennung des Beauftragten bis hin zur Schulung Ihrer Mitarbeiter und der Vertretung Ihres Unternehmens gegenüber Dritten. Dabei nutzen wir unsere Erfahrungen aus der Position des Datenschutzbeauftragten (DSGVO) und zahlreichen Projekten in den Bereichen ISA VDA und ISO 27001.

Als unser Auftraggeber stehen Ihre Vorstellungen und Erwartungen im Mittelpunkt. Zur rechtlichen Unterstützung arbeiten wir mit einer führenden Stuttgarter Kanzlei zusammen, die sich auf Datenschutz- und IT-Recht spezialisiert hat. Auf IT-technischer Ebene können wir auf unser Team von Cyber-Security-Beratern zurückgreifen.

Unser Angebot

  • Ansprechpartner bei IS-Notfällen
  • Bereitstellung notwendiger Vorlagen und Unterstützung beim Befüllen
  • Durchführen des internen IS-Audits und Erstellung des jährlichen IS-Berichtes
  • Regelmäßige Schulungen für Ihr Personal

ISO-Beauftragte

Sie führen Ihr Unternehmen seit Jahren erfolgreich und möchten sich nicht jedes Jahr erneut mit den Begriffen und Systematiken der ISO-Normen auseinandersetzen? Dann greifen einfach auf uns zurück.

Wir bieten Ihnen „Management-Beauftragte“, die Ihr Unternehmen im Audit oder gegenüber Dritten vertreten und die erforderlichen Unterlagen pflegen. Wir unterstützen und schulen in den Bereichen ISO 9001, ISO 14001, ISO 45001, ISO 50001, ISO 27001 und mehr.

Ihr Vorteil liegt darin, dass Sie unserem Weg folgen können, ohne sich Gedanken darüber machen zu müssen. Sie können hier Kontakt anfragen, um mehr über unsere Dienstleistungen als Beauftragte oder Unterstützer zu erfahren.

Unser Angebot

  • Erstellen der für das Audit notwendigen Unterlagen
  • Durchführen des internen Audits und Erstellung des Audit-Berichtes
  • Regelmäßige Schulungen für Ihr Personal
  • Begleitung externes Audit

Coach

Unsere Berater unterstützen Ihre internen Beauftragten bei der Erstellung der zertifizierungsrelevanten Unterlagen, der Schulung Ihres Personals und wenn gewünscht methodisch bei der Beantwortung von Anfragen Dritter.

Dieses Modell ist dann sinnvoll, wenn das Tagesgeschäft der Beauftragten standardmäßig in Bereichen liegt, die wenig mit der Zertifizierung zu tun haben.

Kontakt anfordern zu Coach