
Ab dem 27. September 2026 wird es ernst:
Mit der Richtlinie (EU) 2024/825 („Empowering Consumers Directive“) setzt die EU neue Maßstäbe für Umweltwerbung. Gleichzeitig bringt die geplante Green Claims Directive weitere Verschärfungen auf den Weg.
Für Unternehmen bedeutet das:
Nachhaltigkeit darf nicht mehr behauptet werden – sie muss belegbar sein.
Warum jetzt Handlungsbedarf besteht
Auch wenn die neuen Regelungen erst im September verbindlich gelten, ist eines klar:
👉 Die Umsetzung in deutsches Recht ist bereits erfolgt
👉 Übergangszeit = Vorbereitungszeit, kein Aufschub
Wer jetzt nicht handelt, riskiert:
- Abmahnungen durch Wettbewerber
- rechtliche Auseinandersetzungen
- Vertrauensverlust bei Kunden
Aktuelle Aufgaben für Unternehmen (sofort umsetzen)
1. Marketing und Kommunikation prüfen
Alle Aussagen zu Umwelt und Nachhaltigkeit gehören auf den Prüfstand:
- „nachhaltig“
- „klimaneutral“
- „umweltfreundlich“
- „CO₂-reduziert“
👉 Frage: Ist die Aussage konkret, messbar und belegbar?
2. Nachweise strukturieren und dokumentieren
Zukünftig entscheidend:
- belastbare Daten (z. B. CO₂‑Berechnungen)
- Normen und Standards (z. B. ISO)
- nachvollziehbare Methoden
👉 Ohne belastbare Dokumentation gilt eine Aussage rechtlich als riskant bis unzulässig
3. Verantwortlichkeiten intern klären
Nachhaltigkeitsclaims sind kein Marketingthema mehr alleine:
- Schnittstelle zwischen:
- Geschäftsführung
- Technik / Produktion
- Marketing / Vertrieb
- Compliance
👉 Empfehlung: Freigabeprozess für Umweltaussagen einführen
4. Bestehende Labels und Siegel prüfen
Viele Unternehmen nutzen aktuell:
- eigene „Green Labels“
- grafisch aufbereitete Nachhaltigkeitssymbole
- nicht zertifizierte Siegel
👉 Diese sind künftig hochriskant oder unzulässig
Was ab September 2026 konkret gilt
❗ 1. Verbot pauschaler Umweltaussagen
Allgemeine Aussagen wie:
- „umweltfreundlich“
- „grün“
- „nachhaltig“
👉 sind nur noch erlaubt, wenn sie:
- konkret
- nachweisbar
- produktspezifisch
sind.
❗ 2. Strenge Regeln für „klimaneutral“-Claims
Besonders kritisch:
- Aussagen auf Basis von CO₂‑Kompensation
👉 künftig:
- nicht mehr zulässig als alleinige Begründung
- vollständige Transparenz erforderlich
❗ 3. Massive Verschärfung im Wettbewerbsrecht
Greenwashing wird klar eingeordnet als:
👉 unlautere Geschäftspraxis
Konsequenzen:
- Abmahnungen
- Bußgelder
- Wettbewerbsverfahren
Der nächste Schritt: Green Claims Directive
Die kommende Green Claims Directive geht noch weiter:
👉 Unternehmen müssen:
- Umweltclaims wissenschaftlich belegen
- diese extern prüfen lassen
- standardisierte Methoden nutzen
👉 Ziel:
- Einheitliche, vergleichbare Nachhaltigkeitsaussagen in der EU
Besonders wichtig: Neue Regeln für Labels und Siegel
Ein zentraler Punkt der neuen Regulierung:
✅ Labels sind nur noch zulässig, wenn sie:
- auf einem validen, transparenten System basieren
- eine unabhängige Zertifizierung beinhalten
- klar definierte Kriterien erfüllen
❌ Nicht mehr zulässig:
- selbst entwickelte „Green Labels“
- nicht überprüfbare Nachhaltigkeitssiegel
- rein marketinggetriebene Kennzeichnungen
Unsere Rolle: Ihr Ansprechpartner für sichere Labels
Gerade im Bereich der Labels entsteht aktuell bei vielen Unternehmen ein Problem:
👉 Welche Siegel sind noch zulässig?
👉 Welche müssen angepasst oder entfernt werden?
👉 Welche Nachweise sind erforderlich?
Hier unterstützen wir konkret:
🔧 Unsere Leistungen:
- Prüfung bestehender Nachhaltigkeitslabels
- Bewertung von Risiken im Hinblick auf Greenwashing
- Unterstützung bei der strukturieren Nachweisführung
- Begleitung bei der Einführung zertifizierbarer Kennzeichnungssysteme
- Vorbereitung auf Anforderungen der Green Claims Directive
Fazit: Greenwashing wird zum echten Geschäftsrisiko
Die neue Regulierung verändert den Umgang mit Nachhaltigkeit grundlegend:
👉 weg von Marketing
👉 hin zu überprüfbarer Realität
Unternehmen, die jetzt handeln:
- sichern sich rechtlich ab
- stärken Vertrauen
- gewinnen Wettbewerbsvorteile
Unternehmen, die abwarten:
- gehen ein erhebliches Risiko ein
👉 Empfehlung
Starten Sie jetzt mit einer strukturierten Prüfung Ihrer:
- Website
- Vertriebsunterlagen
- Produktkommunikation
- Nachhaltigkeitsclaims
Dieser Text wurde mit Unterstützung einer KI erstellt.
