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Entlastung für KMU: Warum die EU das Omnibusverfahren eingeführt hat

Viele Geschäftsführer von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) haben die Entwicklungen rund um CSRD, Lieferkettengesetz und ESG‑Pflichten in den letzten Jahren mit wachsender Skepsis verfolgt. Zwar ist nachhaltiges Wirtschaften längst Teil unternehmerischer Verantwortung, doch der administrative Aufwand drohte außer Verhältnis zu geraten.

Das Omnibusverfahren der EU ist die Antwort auf genau diese Kritik. Die Europäische Union hat erkannt, dass die ursprünglichen Regelungen viele KMU nicht direkt – aber faktisch über ihre Rolle als Zulieferer – getroffen hätten. Mit steigenden Kosten, komplexen Datenabfragen und erheblichem Mehraufwand für Geschäftsführung und Verwaltung.

Das neue Ziel lautet daher:
Nachhaltigkeit regulieren – ohne den Mittelstand zu überfordern.

Was ist das Omnibusverfahren der EU?

Das Omnibusverfahren ist ein gesetzgeberischer Ansatz der EU, bei dem mehrere bestehende Regelwerke gebündelt angepasst werden. Im Nachhaltigkeitskontext betrifft das vor allem:

  • die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD)
  • die Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD)

Statt immer neue Einzelregelungen zu schaffen, wurden bestehende Pflichten vereinfacht, verschoben oder eingegrenzt. Das Ergebnis ist das sogenannte Omnibus‑I‑Paket.

Ziel des Omnibusverfahrens:

  • Reduzierung von Bürokratie
  • Fokus auf Unternehmen mit tatsächlicher Marktwirkung
  • Schutz von KMU vor indirekten Berichtspflichten über Lieferketten

Was ändert sich konkret für KMU?

Weniger Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD)

Nach dem Omnibusverfahren sind nur noch sehr große Unternehmen berichtspflichtig:

  • ab 1.000 Mitarbeitenden
  • ab 450 Mio. Euro Jahresumsatz

Für die große Mehrheit der KMU bedeutet das:
keine eigene Pflicht zur Nachhaltigkeitsberichterstattung nach CSRD.

Schutz von KMU in Lieferketten („Value‑Chain‑Cap“)

Ein zentraler Punkt des Omnibusverfahrens betrifft Lieferketten:

Große Unternehmen dürfen ihre CSRD‑Pflichten nicht mehr unbeschränkt auf Zulieferer abwälzen. Für KMU gilt:

  • ESG‑Datenabfragen sind inhaltlich begrenzt
  • erlaubt sind nur standardisierte, wenige Angaben
  • umfangreiche ESG‑Fragebögen können abgelehnt werden

Damit sollen KMU erstmals wirksam vor indirekter Bürokratie geschützt werden.

Lieferkettenpflichten nur noch für sehr große Unternehmen (CSDDD)

Auch die europäische Lieferkettenrichtlinie wurde deutlich entschärft:

  • Geltung erst ab 5.000 Mitarbeitenden
  • mindestens 1,5 Mrd. Euro Umsatz
  • Wegfall der zivilrechtlichen Haftung
  • stärker risikobasierter Ansatz

Für KMU heißt das klar:
keine eigenen EU‑Lieferkettenpflichten.

Zeitlicher Ablauf und nächste Schritte

Das Omnibusverfahren ist auf EU‑Ebene bereits verabschiedet.

Wichtige Termine:

  • Dezember 2025: politische Einigung
  • 24. Februar 2026: Annahme durch den EU-Rat
  • März 2026: Inkrafttreten
  • bis März 2027: nationale Umsetzung der CSRD‑Änderungen
  • bis Juli 2028: Umsetzung der CSDDD‑Änderungen

Bis zur nationalen Umsetzung besteht Handlungssicherheit, insbesondere für KMU, die deutlich entlastet wurden.

Fazit: Was Geschäftsführer von KMU jetzt tun sollten

Das Omnibusverfahren bringt spürbare Entlastung für den Mittelstand. Nachhaltigkeit bleibt relevant, wird aber wieder unternehmerisch beherrschbar.

Empfehlung für Geschäftsführer:

  • Gelassen bleiben bei ESG‑Pflichten
  • Datenanfragen von Kunden kritisch prüfen
  • Nachhaltigkeit strategisch nutzen – nicht als Zwang, sondern als Chance

Dieser Text wurde mit Unterstützung einer KI erstellt.