Skip to main content
Ein digitales Netz

Die BAFA-Veröffentlichung vom 30.04.2026 bringt eine entscheidende Neuerung für energieintensive Unternehmen in Deutschland:
Ab sofort sind alle Unternehmen mit einem Energieverbrauch über 2,5 GWh verpflichtet, konkrete Umsetzungspläne für Energieeffizienzmaßnahmen zu erstellen, zu bestätigen und teilweise zu veröffentlichen.

Diese neue Regelung verschärft den Druck auf Unternehmen erheblich – insbesondere in Bezug auf Nachvollziehbarkeit, Wirtschaftlichkeitsbewertung und Compliance.

Welche Unternehmen sind betroffen?

Die BAFA-Vorgaben gelten für alle Unternehmen, unabhängig von der Zahl der Beschäftigten, mit:

  • einem jährlichen Gesamtenergieverbrauch von mehr als 2,5 GWh
  • identifizierten Energieeffizienzmaßnahmen (z. B. aus Energieaudits oder EnMS)

Wichtig: Die Verpflichtung betrifft ausschließlich Maßnahmen, die nach dem 18.11.2023 identifiziert wurden.

BAFA-Anforderungen im Überblick

Unternehmen müssen künftig:

Umsetzungspläne erstellen für identifizierte Maßnahmen
✅ Diese Pläne formal bestätigen lassen
wirtschaftliche Maßnahmen veröffentlichen
✅ Bewertungen nach DIN EN 17463 (VALERI) durchführen

DIN EN 17463 (VALERI): Grundlage für Wirtschaftlichkeit

Ein zentraler Bestandteil der BAFA-Regelung ist die verpflichtende Anwendung der
DIN EN 17463 (VALERI-Methode) zur Wirtschaftlichkeitsbewertung.

Was bedeutet das konkret?

  • Klassische Amortisationsrechnungen reichen nicht mehr aus
  • Maßnahmen müssen investitionstheoretisch korrekt bewertet werden
  • Es sind u. a. zu berücksichtigen:
    • Kapitalwert (NPV)
    • Nutzungsdauer
    • Energiepreise und Preisentwicklung
    • Risikoannahmen

Nur Maßnahmen, die nach dieser Methode als wirtschaftlich eingestuft werden, müssen veröffentlicht werden.

Veröffentlichungspflicht: Was Unternehmen jetzt beachten müssen

Die BAFA fordert ausdrücklich:

  • Transparenz über wirtschaftlich sinnvolle Maßnahmen
  • Nachvollziehbare Dokumentation
  • klare Abgrenzung zwischen:
    • wirtschaftlichen Maßnahmen (veröffentlichungspflichtig)
    • nicht wirtschaftlichen Maßnahmen

Fehlerhafte Bewertungen oder unvollständige Veröffentlichungen können zu Compliance-Risiken führen.

Bestätigung von Umsetzungsplänen – Pflicht mit Risiko

Ein besonders kritischer Punkt:

Umsetzungspläne müssen durch zugelassene Stellen bestätigt werden

Das bedeutet:

  • interne Dokumente reichen nicht aus
  • es ist eine externe, qualifizierte Prüfung erforderlich
  • ohne Bestätigung gilt die Anforderung als nicht erfüllt

Typische Herausforderungen für Unternehmen

In der Praxis sehen wir aktuell folgende Probleme:

  • Fehlendes Know-how zur DIN EN 17463 Anwendung
  • Unklare Bewertung bestehender Maßnahmen
  • Zeitliche Engpässe durch neue BAFA-Fristen
  • Unsicherheit bei Veröffentlichungspflichten
  • Hoher interner Abstimmungsaufwand

Unsere Lösung: BAFA-konforme Umsetzung

Wir sind eine zugelassene Stelle zur Bestätigung von Umsetzungsplänen und unterstützen Sie umfassend:

Unsere Leistungen:

✔ Bewertung Ihrer Maßnahmen nach DIN EN 17463 (VALERI)
✔ Erstellung strukturierter, prüffähiger Umsetzungspläne
✔ Identifikation veröffentlichungspflichtiger Maßnahmen
✔ Rechtssichere Bestätigung durch zugelassene Experten
✔ Schnelle und pragmatische Umsetzung

👉 Ziel: Maximale Sicherheit bei minimalem Aufwand für Ihr Unternehmen

Jetzt handeln: Fristen einhalten und Risiken vermeiden

Da die Regelung alle Maßnahmen seit dem 18. November 2023 umfasst, besteht in vielen Unternehmen akuter Nachholbedarf.

Wer jetzt strukturiert vorgeht:

  • vermeidet regulatorische Risiken
  • erfüllt BAFA-Anforderungen sicher
  • steigert gleichzeitig die Energieeffizienz

Kontakt: Jetzt BAFA-Anforderungen erfüllen

Sie möchten wissen, ob Ihr Unternehmen betroffen ist oder benötigen Unterstützung bei der Umsetzung?

📧 berater@keil-group.de

Wir analysieren Ihre Situation kurzfristig und zeigen Ihnen konkret, wie Sie die BAFA-Anforderungen effizient, wirtschaftlich und rechtssicher erfüllen.

Kontaktformular