
Wer einen Online-Shop betreibt, muss sich aktuell mit einer ganzen Reihe neuer gesetzlicher Anforderungen beschäftigen. Dabei geht es nicht nur um klassische Themen wie Widerruf und Gewährleistung. Auch Barrierefreiheit, Greenwashing, Verpackungen und neue Informationspflichten stehen zunehmend im Fokus von Behörden, Wettbewerbern und Verbraucherverbänden.
Der folgende Überblick fasst die wichtigsten Neuerungen zusammen und zeigt praxisnah, was jetzt zu tun ist.
1. Widerrufsbutton („Widerruf mit einem Klick“)
Für Fernabsatzverträge müssen Verbraucher künftig die Möglichkeit haben, ihren Widerruf elektronisch und unkompliziert zu erklären. Die gesetzlichen Anforderungen an digitale Widerrufsmöglichkeiten wurden europaweit konkretisiert.
Was bedeutet das für Shopbetreiber?
- Der Widerruf darf nicht unnötig erschwert werden.
- Verbraucher müssen den Widerruf online einfach erklären können.
- Formulare, Kundenkonten oder digitale Widerrufslösungen müssen leicht auffindbar sein.
Risiko einer Überprüfung – Mittel bis hoch
Dieses Thema ist leicht überprüfbar. Wettbewerber, Verbraucherzentralen und Abmahnvereine kontrollieren Online-Shops regelmäßig. Verstöße lassen sich innerhalb weniger Minuten feststellen.
Checkliste
- Gibt es eine funktionierende Widerrufsmöglichkeit?
- Ist diese leicht auffindbar?
- Kann der Widerruf online erklärt werden?
- Werden Widerrufserklärungen dokumentiert?
2. Erklärung zur Barrierefreiheit
Mit dem European Accessibility Act (EAA) und den zugehörigen deutschen Umsetzungen müssen viele Online-Angebote barrierefrei gestaltet werden. Seit 2025 ist das Thema deutlich stärker in den Fokus gerückt.
Was bedeutet das für Shopbetreiber?
- Webseiten müssen für Menschen mit Einschränkungen nutzbar sein.
- Kontraste, Tastaturbedienung und Screenreader-Unterstützung werden relevant.
- Viele Shops benötigen zusätzlich eine Barrierefreiheitserklärung.
Risiko einer Überprüfung – Mittel
Behördliche Kontrollen befinden sich zwar noch im Aufbau, Beschwerden von Nutzern nehmen jedoch zu. Zudem können Mitbewerber und Verbände Verstöße aufgreifen.
Checkliste
- Existiert eine Barrierefreiheitserklärung?
- Ist die Website per Tastatur bedienbar?
- Sind Bilder mit Alternativtexten versehen?
- Werden ausreichende Kontraste verwendet?
- Wurde die Website technisch geprüft?
3. Greenwashing und Nachhaltigkeitsaussagen (EmpCo)
Die neue EmpCo-Richtlinie (EU) 2024/825 verschärft die Anforderungen an Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen erheblich. Allgemeine Begriffe wie „grün“, „umweltfreundlich“ oder „klimaneutral“ sind künftig nur noch unter strengen Voraussetzungen zulässig.
Was bedeutet das für Shopbetreiber?
- Werbeaussagen müssen nachweisbar sein.
- Nachhaltigkeitssiegel benötigen ein anerkanntes Zertifizierungssystem.
- Vage Umweltversprechen sind rechtlich riskant.
- Klimaziele müssen belastbar dokumentiert sein.
Risiko einer Überprüfung – Hoch
Umweltbezogene Werbung ist seit Jahren ein Schwerpunkt wettbewerbsrechtlicher Abmahnungen. Die neuen Vorschriften machen Verstöße noch leichter angreifbar.
Checkliste
- Verwenden wir Begriffe wie „nachhaltig“, „grün“ oder „umweltfreundlich“?
- Können wir jede Aussage objektiv belegen?
- Nutzen wir eigene Nachhaltigkeitssiegel?
- Werben wir mit Klimaneutralität oder CO₂-Kompensation?
- Sind Nachweise dokumentiert?
4. Verpackungsverordnung und Verpackungsregister
Die Anforderungen der Verpackungsregelungen bleiben weiterhin ein Schwerpunkt der Marktüberwachung.
Was bedeutet das für Shopbetreiber?
Wer erstmals verpackte Ware an private Endkunden versendet,
- muss im Verpackungsregister LUCID registriert sein,
- muss sich an einem dualen System beteiligen,
- muss seine Verpackungsmengen melden.
Risiko einer Überprüfung – Sehr hoch
Die Überprüfung ist vergleichsweise einfach. Wettbewerber können die Registrierung öffentlich einsehen. Fehlende Registrierungen führen regelmäßig zu Abmahnungen.
Checkliste
- Ist das Unternehmen im LUCID-Register eingetragen?
- Sind alle Marken registriert?
- Besteht ein Vertrag mit einem dualen System?
- Werden Mengenmeldungen durchgeführt?
- Stimmen die gemeldeten Mengen mit der Realität überein?
5. Neue Gewährleistungs- und Garantie-Kennzeichnung
Durch die DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2025/1960 DER KOMMISSION vom 25. September 2025 werden europaweit einheitliche Hinweise zum gesetzlichen Gewährleistungsrecht und zu freiwilligen Haltbarkeitsgarantien eingeführt. Die Regelungen sind ab dem 27.09.2026 anzuwenden.
Was bedeutet das für Shopbetreiber?
- Verbraucher müssen standardisiert über ihr gesetzliches Gewährleistungsrecht informiert werden.
- Hersteller mit Haltbarkeitsgarantien von mehr als zwei Jahren müssen ein einheitliches EU-Garantielabel verwenden.
- Die Darstellung erfolgt in einer von der EU vorgegebenen Form.
Risiko einer Überprüfung – Mittel bis hoch
Da die Vorgaben standardisiert sind, lassen sie sich automatisiert und manuell sehr einfach prüfen. Mit einer zunehmenden Anzahl von Abmahnungen ist zu rechnen.
Checkliste
- Ist die vorgeschriebene Gewährleistungsinformation eingebunden?
- Werden Herstellergarantien beworben?
- Liegen Garantien über zwei Jahre vor?
- Wird das EU-GARAN-Label verwendet?
- Stimmen Garantieaussagen und tatsächliche Garantiebedingungen überein?
Praxis-Check für Geschäftsführer
Beantworten Sie die folgenden Fragen mit „Ja“ oder „Nein“:
Widerruf
- Kann ein Verbraucher den Widerruf online einfach erklären?
- Ist die Widerrufsmöglichkeit leicht auffindbar?
Barrierefreiheit
- Existiert eine Barrierefreiheitserklärung?
- Wurde die Website technisch geprüft?
Greenwashing
- Verwenden wir Umwelt- oder Nachhaltigkeitsaussagen?
- Können wir jede Aussage belegen?
Verpackungen
- Sind wir im LUCID-Register eingetragen?
- Haben wir einen Vertrag mit einem dualen System?
Gewährleistung und Garantie
- Haben wir die neue Gewährleistungsinformation eingebunden?
- Nutzen wir Herstellergarantien von mehr als zwei Jahren?
Fazit
Für Online-Shops liegt das größte aktuelle rechtliche Risiko in den Bereichen Greenwashing, Verpackungsrecht und Verbraucherinformationen. Während die Barrierefreiheit zunächst stärker von Beschwerden betroffen sein wird, sind Verstöße gegen Verpackungsrecht, Nachhaltigkeitswerbung oder Informationspflichten besonders leicht erkennbar und daher ein beliebtes Ziel von Wettbewerbern und Abmahnvereinen. Wer seinen Shop jetzt systematisch überprüft, kann mit überschaubarem Aufwand erhebliche rechtliche Risiken vermeidenViele Unternehmen scheuen den Aufwand einer Fördermittelbeantragung, weil sie davon ausgehen, dass sich der Antrag nur für Großprojekte lohnt. Tatsächlich kann bereits eine Investition im mittleren sechsstelligen Bereich erhebliche Zuschüsse ermöglichen.
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Der Artikel wurde mit KI-Unterstützung erstellt.
