
Mit dem Referentenentwurf zur Novellierung des Energieeffizienzgesetzes (EnEfG) und des Energiedienstleistungsgesetzes (EDL-G) plant die Bundesregierung eine grundlegende Neuausrichtung der Energieeffizienzpflichten für Unternehmen. Künftig soll nicht mehr die Unternehmensgröße im Vordergrund stehen, sondern der tatsächliche Energieverbrauch.
Viele Unternehmen interpretieren die angekündigten Änderungen zunächst als Entlastung. Tatsächlich zeigt ein genauer Blick auf die geplanten Regelungen jedoch ein anderes Bild: Für die meisten Unternehmen wird das Thema Energieeffizienz auch künftig verpflichtend bleiben und es werden zahlreiche, vor allem kleinere Unternehmen kommen hinzu. Gleichzeitig stellt sich für viele Organisationen die Frage, ob ein Energieaudit nach DIN EN 16247-1 tatsächlich der wirtschaftlichste Weg ist oder ob die Einführung einer ISO 50001 langfristig die bessere Entscheidung darstellt.
Die neue Grenze liegt bei 2,77 GWh
Nach dem Referentenentwurf soll die bisherige Unterscheidung zwischen KMU und Nicht-KMU entfallen. Stattdessen soll künftig der tatsächliche Energieverbrauch maßgeblich sein.
Unternehmen mit einem durchschnittlichen jährlichen Gesamtendenergieverbrauch von mehr als 2,77 GWh werden weiterhin aktiv werden müssen. Für diese Unternehmen bleibt die Durchführung eines Energieaudits nach DIN EN 16247-1 die zentrale gesetzliche Anforderung.
Die oft zitierte Anhebung der Schwelle für ein verpflichtendes Energiemanagementsystem von 7,5 GWh auf 23,6 GWh ist daher nur die halbe Wahrheit. Denn auch unterhalb von 23,6 GWh verschwinden die Anforderungen nicht. Sie verändern lediglich ihre Form.
Mehr Unternehmen betroffen als viele erwarten
In der Praxis erreichen zahlreiche Unternehmen die Grenze von 2,77 GWh deutlich schneller als vermutet.
Besonders häufig betroffen sind:
- Speditionen und Logistikunternehmen
- Produktionsbetriebe
- Druckereien
- Lebensmittelverarbeiter
- Handelsunternehmen
- Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen
- größere Handwerksbetriebe
Viele dieser Unternehmen mussten sich bisher nicht intensiv mit Energieaudits beschäftigen. Genau hier entsteht künftig neuer Handlungsbedarf.
Das Energieaudit (EN 16247-1) wird häufig unterschätzt
In vielen Unternehmen entsteht aktuell der Eindruck:
„Wenn wir künftig keine ISO 50001 mehr benötigen, machen wir einfach ein Energieaudit.“
Diese Einschätzung greift häufig zu kurz.
Ein Energieaudit endet nicht mit der Besichtigung des Unternehmens und einem abschließenden Bericht. Ziel des Audits ist die systematische Identifikation wirtschaftlicher Energieeinsparmaßnahmen. Dabei werden regelmäßig Optimierungspotenziale in den Bereichen Druckluft, Beleuchtung, Wärmeversorgung, Gebäudeautomation, Produktionsprozesse oder Fuhrparkmanagement identifiziert.
An diese Ergebnisse knüpfen weitere Anforderungen an. Nach aktuellem Stand des Referentenentwurfs bleiben die Pflichten rund um Umsetzungspläne grundsätzlich erhalten. Auch die Methodik zur Wirtschaftlichkeitsbewertung von Maßnahmen nach DIN EN 17463 (VALERI) wird nach den bisher bekannten Entwurfsfassungen nicht gestrichen.
Für viele Unternehmen bedeutet dies:
Das 16247-Audit selbst ist häufig nur der Anfang des eigentlichen Aufwands.
Warum die ISO 50001 weiterhin eine interessante Alternative bleibt?
Gerade größere Unternehmen sollten die ISO 50001 deshalb nicht vorschnell abschreiben.
Ein funktionierendes Energiemanagementsystem integriert die Anforderungen an Energieeffizienz dauerhaft in die Unternehmensprozesse. Energiedaten werden kontinuierlich erfasst, Einsparpotenziale regelmäßig bewertet und Maßnahmen systematisch überwacht.
Darüber hinaus sieht der Referentenentwurf an mehreren Stellen Erleichterungen für Unternehmen mit etablierten Managementsystemen vor. Unternehmen mit ISO 50001 oder entsprechenden Umweltmanagementsystemen sollen bei zusätzlichen Nachweispflichten deutlich entlastet werden.
In der Praxis erleben wir häufig, dass ein gut eingeführtes Energiemanagementsystem langfristig weniger organisatorischen Aufwand verursacht als immer neue Einzelprojekte rund um Energieaudits, Maßnahmenbewertungen und Umsetzungsnachweise.
Aus den 16247-Audits ergeben sich Maßnahmenpläne (Umsetzungspläne), die regelmäßig aktualisiert und deren Umsetzung verfolgt werden müssen.
Die strategische Frage lautet nicht: Audit oder nichts?
Die eigentliche unternehmerische Entscheidung lautet künftig nicht:
„Müssen wir überhaupt etwas tun?“
Sondern vielmehr:
„Welcher Weg ist für unser Unternehmen wirtschaftlich sinnvoller?“
Für Unternehmen mit einem Energieverbrauch oberhalb von 2,77 GWh wird die Auseinandersetzung mit Energieeffizienz auch künftig erforderlich bleiben. Die entscheidende Frage ist, ob ein 16247-Audit die passende Lösung ist oder ob die ISO 50001 langfristig mehr Nutzen, mehr Transparenz und weniger Verwaltungsaufwand bietet.
Nutzen Sie die Novelle als Chance
Die geplante Gesetzesänderung bietet Unternehmen die Möglichkeit, ihre bisherige Strategie zu überdenken.
Wer frühzeitig handelt, kann:
- Rechtssicherheit schaffen,
- Energiekosten dauerhaft senken,
- Fördermöglichkeiten nutzen,
- interne Prozesse verbessern,
- und unnötigen Verwaltungsaufwand vermeiden.
Gerade jetzt lohnt sich eine fundierte Analyse der eigenen Situation, bevor neue Fristen und Anforderungen greifen.
Fazit
Sowohl ein 16247-Audit als auch eine ISO 50001 können sinnvoll sein. Zur Beurteilung sollten Sie heranziehen:
- Zielsetzung des Unternehmens,
- Veröffentlichung des Umsetzungsplans,
- regelmäßige Überwachung der Umsetzung und
- Kosten für das Audit.
Ob Sie ein Energieaudit nach DIN EN 16247-1 benötigen oder die Einführung eines Energiemanagementsystems nach ISO 50001 prüfen möchten:
Wir unterstützen Sie von der ersten Verbrauchsanalyse über die Durchführung von Energieaudits bis hin zur erfolgreichen Einführung und Zertifizierung eines Energiemanagementsystems.
Denn die entscheidende Frage ist nicht, wie Sie die gesetzlichen Anforderungen gerade noch erfüllen. Die entscheidende Frage ist, wie Sie daraus einen echten wirtschaftlichen Vorteil für Ihr Unternehmen machen.
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Der Artikel wurde mit KI-Unterstützung erstellt.
