Das Bundeskabinett hat bundesweit verbindliche einheitliche Regeln zum Schutz der Beschäftigten vor einer CORONA-Ansteckung beschlossen. Diese Regelung gilt für Büros, Pausenräume und Baustellen.

Der Arbeitgeber ist verantwortlich dafür, dass die Beschäftigten möglichst wenig persönlichen Kontakt haben.

Die erforderlichen baulichen und organisatorischen Maßnahmen sind zu umzusetzen.

Vorgaben

  • 1,5 m Mindestabstand zu anderen Personen (in und außerhalb von Gebäuden)
  • Sonst > Nase-Mund-Bedeckungen bereitstellen (Beschäftigte, Kunden, Dienstleister)
  • tWaschgelegenheit und Desinfektionsspender aufstellen
  • Firmenwagen mit Hilfsmitteln zur Handhygiene und Desinfektion ausstatten.
  • Kürzere Reinigungsintervalle bei Räumen und Firmenfahrzeugen
  • Sitzplätze in Pausenräumen und Kantinen entzerren
  • Persönliche Treffen minimieren (Anwesenheit, Pausen, Schichtwechsel entzerren)
  • Büroarbeit nach Möglichkeit im Homeoffice
  • Vereinzeltes Arbeiten“ auf Baustellen / Außeneinsatz durch kleine feste Teams mit festen Fahrzeugen
  • Feste Schichten mit eigenen Werkzeugen (ansonsten entsprechende Reinigung)
  • Niemals krank zur Arbeit“ (z.B. bei leichtem Fieber)

„Diese Regeln sind verbindlich, und sie sind einzuhalten“ (Hubertus Heil)

Stichprobenartige Kontrollen soll es geben.

Ergänzend hierzu muss der Pandemie-Plan ausgehängt werden.

Rufen Sie uns hierzu an, wir unterstützen Sie gerne.

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Harald Keil

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