Energie

(EDL-G, EnEfG)

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Energiedienstleistungs-Gesetz (EDL-G)

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Energie-Effizienz-Gesetz (EnEfG)

Am 18.11.2023 wurde das EnEfG veröffentlicht, mit der Konkretisierung durch das BAFA. Hier sind die wichtigsten Punkte:

Für NICHT-KMU mit mehr als 2,5 GWh ist Folgendes verpflichtend:

  • Erfassen und Dokumentieren der Abwärme
  • Erstellen von Maßnahmenplänen zur Reduzierung
  • Wirtschaftlichkeitsbewertung gemäß DIN EN 17463
  • Umsetzung der Maßnahmen, wenn der Kapitalwert innerhalb von 50% der Nutzungsdauer positiv ist (max. 15 Jahre)
  • Erstellen und Veröffentlichen von Umsetzungsplänen für wirtschaftlich identifizierte Einsparmaßnahmen bis zum 17.11.2026
  • Bewertung der Umsetzung oder Nicht-Umsetzung der Maßnahmen (wir sind hierfür zugelassen)
  • Übermittlung der Abwärme-Mengen an das BAFA-Portal bis zum 31.12.2024

Für NICHT-KMU mit mehr als 7,5 GWh ist Folgendes verpflichtend:

  • Zertifizierung eines Energie- oder Umweltmanagementsystems bis zum 18.07.2025
  • Erfassen von Energie- und Prozesstemperaturen sowie abwärmeführenden Medien
  • Identifizierung und Darstellung technisch realisierbarer Energieeinsparmaßnahmen und Maßnahmen zur Abwärmerückgewinnung und -nutzung

Die Strafen können bis zu 100.000 € betragen. Für Rechenzentren gelten ähnliche Regelungen wie für Unternehmen, und ab dem 01.01.2024 müssen deren Kunden über ihre Energieverbräuche informiert werden.

Unser Fazit:

Wir

  • unterstützen bei der Implementierung von Managementsystemen und begleiten Sie durch die Zertifizierung.
  • erstellen Wirtschaftlichkeitsberechnungen gemäß DIN EN 17463.
  • analysieren Ihre Abwärme und
  • sind für die Bestätigung der Umsetzung von Einsparmaßnahmen zugelassen.
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VALERI (DIN 17463)

Die DIN 17463 (VALERI) beschreibt detailliert die Berechnung der Wirtschaftlichkeit (Amortisation) für Energieeinspar-Maßnahmen.

Achtung: Seit dem 01.10.2022 gilt die Pflicht zur Umsetzung von Energiespar-Maßnahmen gemäß dem EDL-G. Hier sind die wichtigsten Punkte:

Das bedeutet, dass alle Maßnahmen nach der DIN 17463 berechnet sein müssen. Ansonsten können Sie die Amortisationszeit nicht nachweisen.

Die Maßnahmen müssen mit einem Worst-, Best- und Real-Case gerechnet werden.

Wir können Sie unterstützen durch:

  • Überprüfung der Wirtschaftlichkeitsberechnungen.
  • Schulung in DIN EN 17463.
  • Bestätigung der Umsetzung der betroffenen Maßnahmen.

Wenn Sie weitere Fragen haben oder Unterstützung benötigen, können Sie gerne Kontakt mit uns aufnehmen.

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Energie-Management (ISO 50001)

Die ISO 50001 ist eine international anerkannte Norm für Energiemanagementsysteme, die Organisationen dabei hilft, ihre Energieeffizienz zu verbessern, Kosten zu senken und umweltfreundlicher zu wirtschaften.

Die ISO 50001 ist nach der High-Level-Structure (HLS) gegliedert und deshalb sehr gut mit anderen ISO-Managementnormen integrierbar.

Das Energie-Effizienz-Gesetz (EnEfG) schreibt die Zertifizierung nach der ISO 50001 vor, wenn das Unternehmen 7,5 GWh / Jahr verbraucht.

In unserem Dokumentenpaket sind alle notwendigen Vorlagen enthalten, ergänzt um eine Systematik zur Dokumentation der Abwärme (nach EnEfG).

Die Systematik lässt sich sehr gut als Grundlage für einen Nachhaltigkeitsbericht (CSRD) nutzen.

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Energie-Audit (EN 16247-1)

Das Audit folgt einem strukturierten Prozess, der beginnt mit der Erfassung und Analyse Ihrer aktuellen Energieverbräuche und endet mit detaillierten Empfehlungen für effizientere Energiepraktiken und -technologien.

Die BAFA hat in ihrem Leitfaden für die Erstellung der Bericht sehr detaillierte Vorgaben zu Struktur und Inhalt gemacht.

Da im Zuge der Erstellung des Berichts sowohl die Energiequellen als auch die Verbraucher (gruppen) dokumentiert werden, ist hier auch eine sehr gute Basis für die Abwärme-Darstellung vorhanden. Das Sankey-Diagramm zeigt grafisch die Energieflüsse auf und dient zur transparenten Diskussion in dem Thema Energie.

Unsere erfahrenen Energieberater stehen Ihnen während des gesamten Prozesses zur Seite, um sicherzustellen, dass alle Maßnahmen nicht nur den gesetzlichen Anforderungen entsprechen, sondern auch praktisch umsetzbar und wirtschaftlich sinnvoll sind.

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Bestätigung der (Nicht-) Umsetzung von Energie-Maßnahmen

Das EnEfG schreibt vor, dass die Umsetzung bzw. Nicht-Umsetzung der Energie-Einspar-Maßnahmen extern bestätigt werden muss.

Wir sind ein vom BAFA hierfür zugelassener Energieberater.

Die Bestätigung ist für alle Energie-Einspar-Maßnahmen und den Umsetzungsplan erforderlich.

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